Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist seit dem 22. Dezember 2000 in Kraft. Die Umsetzung in nationales Recht erfolgte in den Jahren 2003/2004 und hat das Ziel, den Gewässerschutz in Europa zu ordnen, zu vereinheitlichen und zu vernetzen. Die Umsetzung soll bis 2015 erfolgen. Die Wasserrahmenrichtlinie hat insbesondere folgende neue Ansätze:
- Betrachtung und Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten
- Eine ganzheitliche Betrachtung des Grundwassers, der Flüsse, Seen und Küstengewässer
- Umsetzung chemischer sowie struktureller und biologischer Güteziele an Gewässern
- Förderung wirtschaftlicher Instrumente, die den sorgsamen Umgang mit Wasser fördern (Kostendeckungsprinzip)
- Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung und Umsetzung der Maßnahmenprogramme
Es gibt verbindliche und relativ kurze Fristen für die Ziele, die wie folgt erreicht werden sollen:
Die Bestandsaufnahme erfolgte bis Dezember 2004. Danach gehören fast alle Gewässer Niedersachsens und alle Gewässer im Stadtbereich Osnabrücks zur Kategorie HMWB (heavily modified water bodies), also stark veränderte Gewässer, für die nach den Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht die Erreichung des "Guten Zustandes" sondern "die Erhaltung und Verbesserung des Guten ökologischen Potenzials" entscheidend ist.
Resultat dieser Bestandsaufnahme ist dann die Planung, die sich in das Aufstellen eines Monitoringplans (bis Dezember 2006) und das Aufstellen eines Bewirtschaftungsplanes inklusive Maßnahmenprogramm (bis Dezember 2009) aufteilt. Die Umsetzung des ersten Bewirtschaftungsplanes soll bis 2012 erfolgen, eine Überprüfung und eine eventuelle Korrektur bis 2013, woraus sich eine erneute Bestandsaufnahme ergeben kann, die wiederum einen neuen zweiten Bewirtschaftungsplan inklusive Maßnahmenprogramm erfordern wird. Die sich daraus ergebenden Fristen verlängern sich entsprechend bis maximal 2027 nach jetziger Planung.