Die Nutzungszeit ist der Zeitraum, innerhalb dessen Nutzungsrechte an einer Grabstätte bestehen. Ein Nutzungsrecht kann nur an einer Wahlgrabstätte (Familiengrabstätte) erworben werden und muss beim Ersterwerb für mindestens 25 Jahre gepachtet werden. Für den Fall, dass die Ruhezeit eines Verstorbenen die Nutzungszeit übersteigt, muss diese bei Eintritt eines Bestattungsfalles entsprechend verlängert werden. Das Nutzungsrecht kann jederzeit auf Antrag verlängert werden. Die Grabstätte kann grundsätzlich durch Verlängerung bis zur Auflösung des entsprechenden Friedhofes verlängert werden, sofern diesem wichtige Gründe nicht entgegenstehen. Für eine Reihengrabstelle (Einzelgrab) wird kein Nutzungsrecht, sondern ein Belegungsrecht nur für die Dauer der Ruhezeit eingeräumt. Eine Reihengrabstelle kann nicht verlängert werden.
Ablauf und Verlängerung von Nutzungsrechten an Grabstellen und Grabstätten
Der Osnabrücker ServiceBetrieb möchte darauf hinweisen, dass die Nutzungszeiten der unten angegebenen Reihengrabstellen und Wahlgrabstätten auf den städtischen Friedhöfen zum 01.10.2011 abgelaufen sind. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzungsrechte zu erneuern. Wenden Sie sich dafür bitte an die Friedhofsverwaltung. Geschieht dies nicht, werden die Nutzungsrechte entzogen und die Grabstätten kostenpflichtig abgeräumt.
Rückgabe von Grabstellen
Möchten Sie die Nutzungsrechte nicht weiter verlängern, haben Sie die Möglichkeit die Grabstätte aufzulösen. Dazu wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiter der Allgemeinen Friedhofsverwaltung.
Gerne helfen Ihnen auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Friedhofsabteilung weiter.