Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, bekommt das Kind den Nachnamen des sorgeberechtigten Elternteils. Der sorgeberechtigte Elternteil kann dem Kind auch den Nachnamen des nicht-sorgeberechtigten Elternteils geben, wenn dieser vorher einwilligt.
Heiraten die Eltern später, so dass die gemeinsame Sorge kraft Gesetz eintritt oder begründen sie die gemeinsame Sorge durch Erklärung beim Jugendamt, so können die Eltern binnen drei Monaten den Geburtsnamen des Kindes neu bestimmen.




