Informationen zum vorläufigen Reisepass:
Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Der Antragsteller muss volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
Gültigkeit:
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer:
Sie erhalten den Pass sofort.
Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:
Seit dem 1. Mai 2006 berechtigt der vorläufige Reisepass nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA.
Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).
Benötigte Unterlagen:
Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass und ein aktuelles Lichtbild.
Anforderungen an das Lichtbild: Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.
Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus. Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.
Das Antragsformular wird per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.
Gebühren: 26 Euro





