Das Rathaus in Osnabrück.


Umzug ins Ausland

Sie wollen ins Ausland ziehen und fragen sich, was Sie jetzt tun müssen? Abmeldungen sind seit 2004 nur noch erforderlich,  wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben oder wenn Sie ins Ausland fortziehen.

Ziehen Sie innerhalb der Bundesrepublik Deutschland um, ist lediglich innerhalb einer Woche nach Bezug der Wohnung die Anmeldung am neuen Wohnort erforderlich.

Sie brauchen nichts auszufüllen. Das Abmeldeformular wird per EDV mit Ihren persönlichen Daten versehen. Sie kontrollieren die Angaben und leisten Ihre Unterschrift. Sie können sich auch formlos schriftlich per Post abmelden

Benötigte Unterlagen:

Personalausweis oder Reisepass, bzw. Identitätskarte (bei EU-Angehörigen)

Gebühren:

  • Keine

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