Das Rathaus in Osnabrück.


Wettbewerb Grundstück Neumarkt/Kollegienwall

Ausgangslage

Städtebauliche Rahmenbedingungen:
Basis der Projektentwicklung am Neumarkt bildet der Masterplan Neumarkt des Büros Gewers Kühn und Kühn, Berlin aus dem Jahr 2005 und das Verkehrskonzept Neumarkt des Büros gevas humberg und partner, Essen aus dem Jahr 2009.
Der Neumarkt soll durch eine markante Randbebauung als Platzbereich neu definiert werden. Dieses geschieht durch eine Bebauung im Bereich Neumarkt-Carree und als Kopfbau der Hauptfußgängerzone "Große Straße". Diese Bebauung gliedert gleichzeitig den Neumarkt in zwei Bereiche. Westlich davon ist die Neugestaltung des Busbahnhofes vorgesehen. Östlich davon soll ein Platz Neumarkt entstehen, der als städtischer Aufenthaltsraum erlebbar gemacht werden soll. Hier spielt eine Bebauung des Grundstückes Neumarkt/ Kollegienwall eine entscheidene Rolle.

Platzbereich Neumarkt

Voraussetzung für die Entstehung eines Platzbereiches Neumarkt ist eine Veränderung des Verkehrsraumes Neumarkt. Dieses geschieht zum einen durch die Neuordnung der Bushaltestellen auf dem Neumarkt. Die bisher vor dem Landgericht vorhandenen Haltestellen werden verlagert und werden vor dem ehemaligen Wöhrl-Gebäude in Seitenlage konzipiert.
Durch eine Verlagerung der Fahrspuren werden neue Räume geschaffen, die Möglichkeiten für eine städtebauliche Neuordnung des Neumarktes bieten.
Im östlichen Bereich ist eine 4-streifige Verkehrsführung vorgesehen mit einer Linksabbiegespur im Bereich der Einmündung zum Kollegienwall. Weiterhin sind oberirdische Fußgängerquerungen vorgesehen, sowohl im Einmündungsbereich Kollegienwall als auch im Bereich des nördlichen Neumarktes.

Somit wird insbesondere vor dem Landgericht zusätzlicher Raum für Fußgänger und Aufenthaltsbereiche geschaffen, die völlig neue städtebauliche Qualitäten aufweisen werden.

Planungsvorgaben

Schaffung eines westlichen Platzabschlusses
Mittels einer Neubebauung soll eine klare Platzkante des östlichen Neumarktbereiches geschaffen werden. Der Masterplan sieht die Zurückführung des östlichen Platzbereiches Neumarkt auf seine historischen Dimensionen vor. Dieses geschieht im Osten zum einen durch räumliche Fasssung durch eine Bebaung vor dem "Neumarkt-Carree". Der westliche Abschluss hingegen wird durch die Bebauung des Planbereiches, d.h. dem betroffenen Grundstück am Neumarkt/ Kollegienwall erzielt.

Geschossigkeit

Das Kopfgrundstück am Neumarkt soll 6-geschosig bebaut werden, wobei das 7. Geschoss als Staffelgeschoss ausgebildet werden kann. Am Kollegienwall soll sich eine 5-geschossige Bebauung anschließen. Das Landgericht ist unmittelbarer Nähe zum Planbereich gibt den Maßstab für die Höhenentwicklung vor. Seine First- bzw. Traufhöhen gelten als Vorgabe für den Wettbewerb und sollen nicht überschritten werden.

Hase

Die Konzeption des Haseuferweges auf der dem Planbereich gegenüberliegende Uferseite soll im Entwurf berücksichtigt werden, eine im Rahmenplan vorgesehene Durchquerbarkeit des Kopfbaus bzw. Überquerung der Hase mittels eines gesonderten Bürckenbauwerkes kann berücksichtigt werden, ist allerdings nicht zwingend erforderlich. Die Erlebbarkeit der Hase sollte berücksichtigt werden.

Nutzungsvorgaben

Innenstadtrelevante Nutzungen wie Einzelhandel, Dienstleistung, Verwaltung, ab dem 4. OG Wohnen und in Verbindung mit der Hase Gastronomie.
 


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