Mit dem Förderprogramm Stadtumbau West können gemäß § 171 a ff Baugesetzbuch "Maßnahmen zur Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten betroffenen Gebieten" durchgeführt werden. Dazu gehören Schritte zur Vorbereitung der Maßnahme (zum Beispiel Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren, Strategieentwicklung und Maßnahmenkonzeption), städtebauliche Neuordnung, Wieder- und Zwischennutzung von Militärbrachen, Verbesserung der öffentlichen Räume und des Wohnumfeldes, Anpassung der städtischen Infrastruktur, Aufwertung und Umbau des vorhandenen Gebäudebestandes, Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Gebäude und Leistungen von Beauftragten (zum Beispiel Treuhänder).
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