Wenn Sie ein unter Artenschutz stehendes Tier halten wollen, müssen Sie nachweisen, dass Sie es rechtmäßig erworben haben. Das ist der Fall, wenn Sie:
- selbst die Erlaubnis haben, zu züchten und die Elterntiere rechtmäßig erworben wurden
- das Tier bei einem rechtmäßigen Züchter gekauft haben
- das Tier rechtmäßig eingeführt haben.
Wenn Sie Ihr Tier gekauft haben, bevor seine Art unter Schutz gestellt wurde, genügt ein Nachweis des Kaufdatums.
Es gibt zwei Möglichkeiten, den rechtmäßigen Erwerb eines geschützten Tieres nachzuweisen. Welche auf Sie zutrifft, hängt vom Tier ab, das Sie erworben haben.
CITES- oder EU-Bescheinigung
Für Arten, die nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Flora and Fauna = CITES) und der dazugehörigen EU-Richtlinie der Europäischen Union (EU) vom Aussterben bedroht sind oder als selten eingestuft werden, benötigen Sie eine CITES- oder EU-Bescheinigung. Dies gilt zum Beispiel für
- heimische Greifvögel
- hellrote Aras
- Molukken-Kakadus
- oder Breitrandschildkröten.
Wenn Sie sich solch ein geschütztes Tier kaufen, müssen Sie sich vom Verkäufer diese Bescheinigung im Original aushändigen lassen. Kann er Ihnen keine Bescheinung aushändigen, dann ist der Handel mit dem Tier nicht erlaubt, und Sie dürfen es nicht kaufen. Sie dürfen es auch nicht kaufen, wenn die Bescheinigung zwar vorliegt, aber eine Beschränkung auf den bisherigen Eigentümer eingetragen ist.
Sonstige Nachweise
Für Arten, die nach der EU-Richtlinie als weniger gefährdet eingestuft oder nur nach deutschem Recht besonders geschützt werden, können Sie den rechtmäßigen Erwerb zum Beispiel durch eine Züchter-Quittung oder eine Einfuhrgenehmigung nachweisen. Dies gilt zum Beispiel für
- viele Papageienvögel
- Beos
- alle Landschildkröten
- Riesenschlangen
- einige Vogelspinnen-Arten
- alle Reptilien.