Das Rathaus in Osnabrück.

Rund um die Kraftfahrzeugsteuern

Wer Auto fährt, muss auch Steuern zahlen, meistens jedenfalls. Berechnen Sie mit Hilfe der Rechner Ihren jährlichen Steuersatz oder stellen Sie einen Antrag, von der Steuer befreit zu werden.

Steuerberechnung

Für jedes angemeldete Fahrzeug müssen Sie jährlich eine Steuer zahlen. Mit Hilfe der Rechner können Sie ermitteln, wie hoch diese ist. Sie müssen dafür nur einige Angaben eingeben, die Sie Ihren Kfz-Papieren entnehmen können.

 
Steuerberechnung:

Einzugsermächtigung vorgeschrieben

Seit dem 1. März 2004 ist die Zulassung eines Kraftfahrzeuges in Niedersachsen nur noch mit einer Einzugsermächtigung der Kfz-Halterin oder des Kfz-Halters für die Kraftfahrzeugsteuer möglich.

Das Formular für die Einzugsermächtigung finden Sie hier. Sie können es am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.

Bringen Sie das ausgefüllte Formular bitte zur Kfz-Zulassungsstelle mit.

Falls Sie als Kfz-Halterin oder Kfz-Halter Ihr Fahrzeug selbst zulassen, können Sie die Einzugsermächtigung auch direkt in der Kfz-Zulassungsstelle erteilen.

 
Formular zum Ausdrucken:
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer stellen. Die Oberfinanzdirektion Hannover stellt auf ihren Seiten alle Formulare bereit.

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