Das Verwarnungsgeld für einen Halte- oder Parkverstoß liegt zwischen fünf Euro und 35 Euro, je nach Art und Dauer des Verstoßes. Auch die Frage, ob eine Verkehrbehinderung vorgelegen hat oder nicht, kann Einfluss auf die Höhe des Verwarnungs- oder Bußgeldes haben.
Wenn Sie einen Hinweiszettel auf verkehrswidriges Parken an Ihrem Fahrzeug vorgefunden haben, rufen Sie bitte nicht gleich bei der Stadt an. Die Daten müssen zunächst verarbeitet werden. Dann erhalten Sie eine schriftliche Nachricht, auf der Sie auch Ihren Ansprechpartner finden. Danach können Ihnen die Mitarbeiter der Bußgeldstelle Auskunft über die Fakten des Halte- oder Parkverstoßes geben.





