Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A1, AM, L und T
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 16. Lebensjahr erworben werden.
Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen A, A2, B und BE
Diese Fahrerlaubnisklassen können in der Regel ab dem 18. Lebensjahr erworben werden.
Ein Antrag kann bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gestellt werden.
Im Regelfall benötigte Unterlagen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Personalausweis oder Reisepass
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
- Bescheinigung über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder Ausbildung in Erster Hilfe
Die Fahrerlaubnis der Klassen A1, A2, A und B werden beim erstmaligen Erwerb mit einer zweijährigen Probezeit erteilt. Verkehrsverstöße in der Probezeit können zur Verlängerung der Probezeit und zur Anordnung der Teilnahme an Aufbauseminaren führen. Im schlimmsten Fall muss die Fahrerlaubnis gleich wieder entzogen werden.
Gebühren:
42,60 Euro für eine Fahrerlaubnis ohne Probezeit
43,40 Euro für eine Fahrerlaubnis mit Probezeit
Begleitetes Fahren mit 17
Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des begleiteten Fahrens die Fahrerlaubnis der Klasse B bereits mit Vollendung des 17. Lebensjahres zu erwerben. Weitere Informationen gibt Ihnen das Team Führerscheine der Stadt Osnabrück.





