Wenn Sie Ihr Kfz-Kennzeichen (eines oder beide) verloren haben oder es gestohlen worden ist, ist die Zuteilung neuer Kennzeichen erforderlich. Deshalb wenden Sie sich bei Verlust bitte unmittelbar an die Kfz-Zulassungsstelle. Bei einem Diebstahl zeigen Sie diesen bitte zunächst bei Ihrer Polizeidienststelle an und kommen dann mit der Diebstahlsanzeige zur Kfz-Zulassung. Die verlorenen oder gestohlenen Kennzeichen werden für zehn Jahre gesperrt. Das liegt auch in Ihrem Interesse, damit eine missbräuchliche Verwendung ausgeschlossen werden kann.
Benötigte Unterlagen:
- Kfz-Brief oder Zulassungsbescheinigung II
- Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung I
- Gegebenenfalls noch vorhandene Kennzeichen
- Diebstahlsanzeige




