Zu den Bereichen
- Energie / Klimaschutz
- Luftreinhaltung / Stadtklima
- Boden / Wasser
werden zukünftig im Regelfall anzuwendende Standards definiert und erläutert.
Darüber hinaus wird aufgelistet, welche Festsetzungsmöglichkeiten nach § 9 Baugesetzbuch (BauGB), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Niedersächsischer Bauordnung (NBauO) und weiteren planerischen Grundsätzen im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung (Bebauungsplan) möglich sind.
Dabei werden folgende Bereiche unterschieden:
- Boden
- Wasser
- Verkehrs- und Gewerbelärm
- Energie / Klimaschutz / Luftreinhaltung / Stadtklima Landschaftsbild
- Arten- und Lebensgemeinschaften





