"Juleica" ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis. Zusätzlich soll die "Juleica" auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Qualifikation
"Juleica" bürgt für Qualität: "Juleica"-Inhaberinnen und "Juleica"-Inhaber haben eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: Mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt.
Legitimation
Die "Juleica" legitimiert die Inhaber auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.
Voraussetzungen
Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die "Juleica" beantragen, wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind und
- die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Sie erhalten die "Juleica" über Ihren Jugendverband.





