Ob Bauarbeiten, Lieferung von Fahrzeugen oder Gebäudereinigung, die Stadt Osnabrück vergibt viele Aufträge. Die aktuellen Ausschreibungen sowie ein Musterschreiben zur Anforderung von Angebotsunterlagen finden Sie in diesem Bereich.
Als Service sind zusätzlich weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen wie beispielsweise das Niedersächsische Landesvergabegesetz und die verschiedenen Vergabe- und Vertragsordnungen hinterlegt.
Bitte geben Sie Angebote fristgemäß zum Eröffnungstermin ab; berücksichtigen Sie hierbei auch die Laufzeiten bei Botendiensten.
Bei den unten aufgeführten Ausschreibungen ist jeweils der Eröffnungstermin angegeben.
Kurzparkmöglichkeiten zum Abholen von Ausschreibungsunterlagen bestehen gegenüber dem Fachdienst Öffentliche Aufträge (Bierstraße 2) im Parkhaus Stadthaus.
Umweltzone
Die Umweltzone wurde in Osnabrück am 4. Januar 2010 eingeführt. Auch Auftragnehmer bei städtischen Vergaben haben seither die geltenden gesetzlichen Vorschriften und Regelungen zu beachten! Weitere Informationen - auch zu Ausnahmeregelungen - erhalten Sie auf der Internetseite des Fachbereichs Umwelt unter dem Link: http://www.osnabrueck.de/66209.asp
Präqualifikation
Mit Erlass B 15 – 8164.2/2 vom 10. Juni 2010 wurden die Regelungen der VOB 2009 in das VHB umgesetzt und die Nachweishürden für nicht präqualifizierte Firmen drastisch erhöht. Für die sachgerechte Anwendung der Regelungen zum Nachweis der Eignung (§ 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A) wurde für nicht präqualifizierte Bewerber/Bieter das Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) eingeführt, in dem neben den geforderten Erklärungen auch die Nachweise aufgelistet sind, die der Bewerber/Bieter für den Fall vorlegen muss, dass sein Angebot in die engere Wahl kommt.Nähere Informationen zur Präqualifikation erfahren Sie unter dem Link des BMVBS.




