Das Rathaus in Osnabrück.


Mindestlöhne i.S.d. AEntG durch LVergabeG vorgegeben

(15.01.2009) Nachdem aufgrund des EuGH-Urteils vom 03.04.2008 die im (alten ) Landesvergabegesetz  enthaltene Tariftreueverpflichtung mit auftraggeberseits vorgegebenem Tarif gekippt wurde, wurde das LVergabeG europarechtskonform überarbeitet.

Im (neuen) LVergabeG vom 15.12.2008 hat der Auftraggeber nach § 3 Abs. 2 in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen wieder den oder die einschlägigen Tarifverträge vorzugeben; hierbei wird auf die geltenden einschlägigen und für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge abgestellt. Mindest das dort vorgesehene Entgelt muss bei der Ausführung der Leistung bezahlt werden.

Hierbei wird abgestellt auf die für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge [Mindestlöhne i.S.d. AEntG]. Eine Auflistung mit Angabe der für die Dauer und Laufzeit maßgebenden Verordnung/ Veröffentlichung im Bundesanzeiger sowie der vorgegebenen Mindestlöhne für das Tarifgebiet West bzw. Bundesgebiet finden Sie in der nachstehenden Datei.

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