Damit setzt die Stadt Osnabrueck das Zweite Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (MEG II) vom 07.09.2007 (Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 47 vom 13.09.2007) um, das am 14.09.2007 in Kraft getreten ist. Mit den Artikeln 4a und 21a werden der § 21 Abs. 1 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes bzw. § 6 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geändert.
Bisher mussten Unternehmen bei allen Vergabeverfahren für öffentliche Aufträge einen Aus¬zug aus dem Gewerbezentralregister vorlegen, um dem Auftraggeber ihre Zuverlässigkeit nachweisen zu können. Der mit der Beantragung und Vorlage verbundene Aufwand für die Unternehmen wird mit dem MEG II [Mittelstandsentlastungsgesetz] minimiert.




