Der Bebauungsplan regelt rechtsverbindlich, wie ein Grundstück bebaut oder genutzt werden darf. Die Bebauungsplanung ist Bestandteil der Bauleitplanung (verbindliche Bauleitplanung)
Die Bebauungsplanung umfasst alle Planungsschritte und Aufgaben, die zur Aufstellung oder Änderung eines Bebauungsplanes nach dem Baugesetzbuch (BauGB) erforderlich sind. Verbindliche Vorgabe für die Bauleitplanung sind die Aussagen des Flächennutzungsplans für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans (Entwicklungsgebot).
Die einzelnen Schritte zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind mit denen der Flächennutzungsplanaufstellung weitgehend identisch. Eine Genehmigungspflicht für Bebauungspläne durch die Genehmigungsbehörde entfällt jedoch.
Hier finden Sie Lage und Geltungsbereiche aller Bebauungspläne im Stadtgebiet sowie detaillierte Informationen über eine Auswahl der aktuellen rechtsverbindlichen Bebauungspläne. An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die zur Einsichtnahme zur Verfügung stehenden Bebauungspläne lediglich informellen Charakter haben. Rechtsansprüche können aus der Darstellung nicht abgeleitet werden. Eine planungsrechtliche Beratung durch die nachstehenden Fachbereiche ist deshalb bei konkreten Fragestellungen unabdingbar.
Weitere Informationen:
Stadt Osnabrück
Fachbereich Städtebau
Hasemauer 1
49074 Osnabrück
Öffnungszeiten:
montags bis donnerstags 8 bis 18 Uhr
freitags 8 bis 16 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: nein
Behindertengerechter Zugang: nein
Behindertengerechtes WC: nein
Busverbindungen:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthaus-Garage, Nikolai-Garage
Ansprechpartner
Herr Clodius
Zimmer 109
Telefon 0541 323-4262
Fax: 0541 323-2713