- ein angemessenes Haus und das dazugehörende Grundstück, das vom Antragsberechtigten bewohnt wird
- kleinere Bar- oder Sparbeträge; hierbei gelten folgende Grenzen:
- bei Alleinstehenden: 2600 Euro
- bei Ehepaaren oder eheähnlichen Gemeinschaften: 3214 Euro
Für jede weitere Person, die unterhalten werden muss, erhöht sich der Freibetrag um jeweils 256 Euro.




