Hilfe zur Pflege kann gewährt werden
- im häuslichen Bereich
- in teilstationärer Form (zum Beispiel Tages- oder Nachtpflege)
- als Kurzzeitpflege
- als stationäre Dauerpflege in einem Heim
1. Häusliche Pflege
Die häusliche Pflege umfasst drei Leistungsvarianten:
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Pflegegeld
Pflegestufe I: monatlich 235 Euro
Pflegestufe II: monatlich 440 Euro
Pflegestufe III: monatlich 700 Euro
In diesen Fällen wird die Pflege von nahestehenden Angehörigen/Verwandten, aber auch von Nachbarn oder Bekannten übernommen und mit dem Pflegegeld abgegolten.
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Pflegesachleistungen
Der Pflegebedürftige beauftragt einen professionellen Pflegedienst mit der Pflege, die Abrechnung erfolgt über die Pflegekasse beziehungsweise (oder ergänzend) den Sozialhilfeträger.
Höhe der Pflegesachleistung:
Pflegestufe I: monatlich bis zu 450 Euro
Pflegestufe II: monatlich bis zu 1.100 Euro
Pflegestufe III: monatlich bis zu 1.550 Euro
Härtefälle: monatlich bis zu 1.918 Euro
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Kombinationsleistung
Der Pflegebedürftige nimmt die Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch und erhält daneben ein anteiliges Pflegegeld.
2. Tages-/Nachtpflege:
Der Pflegebedürftige wird tagsüber bzw. nachts in einer Pflegeeinrichtung versorgt und kehrt abends/morgens in die eigene Wohnung zurück; die Höhe der Leistung entspricht der der Pflegesachleistung im häuslichen Bereich.
3. Kurzzeitpflege:
Wenn häusliche Pflege vorübergehend nicht erbracht werden kann (zum Beispiel im Anschluss an eine stationäre Behandlung oder in sonstigen Krisensituationen), besteht für vier Wochen je Kalenderjahr die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung. Die Leistung ist begrenzt auf 1.550 Euro jährlich .
4. Dauerpflege in einem Heim:
Der Pflegebedürftige wird vollstationär in einem Heim versorgt und erhält von der Pflegekasse im Versicherungsfall monatlich:
Pflegestufe I: 1.023 Euro
Pflegestufe II: 1.279 Euro
Pflegestufe III: 1.550 Euro
Härtefall: 1.918 Euro
Heimbewohner mit Anspruch auf Sozialhilfe haben ihre Einkünfte in voller Höhe zur Kostendeckung einzusetzen; Sie erhalten für Ihren persönlichen Bedarf einen Barbetrag, der sich zurzeit auf monatlich 103,14 € beläuft.
Pflegestufe "0":
Das Pflegeversicherungsgesetz sieht Leistungen unterhalb der Pflegestufe I nicht vor. Trotzdem ist es denkbar, dass ein Pflegebedarf von unter 45 Minuten täglich besteht und abgedeckt werden muss. In diesem Fall kann ein Anspruch auf Sozialhilfe gegeben sein. Es empfiehlt sich aber dringend, vor irgendwelchen Maßnahmen mit dem Sozialamt Kontakt aufzunehmen.