Personen, die freiwilligen Wehrdienst nach § 54 Wehrpflichtgesetz leisten, sowie Teilnehmer an Wehrübungen haben nach den Bestimmungen des Unterhaltssicherungsgesetzes Anspruch auf Leistungen für die Dauer ihres Dienstes beziehungsweise der Wehrübung.
Zu diesen Leistungen können beispielsweise Mietbeihilfen für Wohnraum gehören oder Zahlungen für unterhaltsberechtigte Angehörige.
Wehrdienstleistende oder Teilnehmer an Wehrübungen, die in Osnabrück wohnen, können Leistungen zur Unterhaltssicherung bei der Stadt Osnabrück beantragen. Unbedingt vorzulegen ist dafür das Aufforderungsschreiben zum Dienstantritt beziehungsweise der Bescheid über die Einberufung zur Wehrübung.
Weitere Informationen:
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr,
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Verbindungen:
Buslinien: 11, R11, 12, 13
Haltestelle: Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthaus-Garage
Zentrale Auskunftsstelle:
Telefon: 0541 323-2500
Fax: 0541 323-4335