Die ErlaubnisDie Erlaubnis berechtigt Sie zum Erwerb, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.
Die Erlaubnis wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist maximal auf fünf Jahre befristet und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.
Nachweis der ZuverlässigkeitZuverlässigkeit (§ 8a Sprengstoffgesetz). Das heißt, man darf nicht innerhalb der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sein. Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft angefordert.
Nachweisen der Sachkunde (Fachkunde)Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Trägern angeboten werden. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor der zuständigen Behörde an.
Bei Lehrgangsbeginn ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der Stadt Osnabrück ausgestellt wird und circa sechs Wochen vorher beantragt werden sollte. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass (Nicht-Deutsche den Nationalpass).
Der Lehrgang dauert zwei Tage.
Lehrgangsanbieter
Rainer Thamm
Vessendorfer Str. 8
49176 Hilter am Teutoburger Wald
Telefon: 05409 4822
Mobil: 0171 2026618
Fax: 05409 400321
Klaus-Peter Spyra
Fuchsweg 24
33829 Borgholzhausen
Telefon: 05421 81212
Nachweisen des BedürfnissesDas Bedürfnis muss von Ihnen nachgewiesen werden. Sie benötigen den Sprengstoff beispielsweise zum
- Laden und wiederladen von Patronenhülsen (Nitropulver)
- Schießen mit Vorderladerwaffen (Schwarzpulver)
- Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen
Hierüber können Sie sich eine Bescheinigung geben lassen, mit der Sie Ihr Bedürfnis nachweisen können oder durch Vorlage der Waffenberechtigungskarte.
Nachweisen geeigneter LagerstätteSie müssen eine geeignete Lagerstätte für den Sprengstoff haben, sofern Sie ihn aufbewahren möchten. Diese Lagerstätte muss detailliert beschrieben werden.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.
Benötigte Unterlagen für die Erlaubnis:
- Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
- Prüfungszeugnis für Sachkundenachweis
- Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader)
Gebühren:
- Erstausstellung: 150 Euro
- Verlängerung: 36 Euro
- Unbedenklichkeitsbescheinigung: 36 Euro
Weitere Informationen:
Öffnungszeiten:
montags bis freitags: 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Parkplätze für Behinderte: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage
Adresse:
Fachbereich Bürger und Ordnung
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49074 Osnabrück
Herr C. Brunckhorst
Zimmer 238
Telefon: 0541 323-2244
Fax: 0541 323-152244
Frau B. Grothaus
Zimmer 236
Telefon: 0541 323-2398
Fax: 0541 323-152398