Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben hat die Stadtverwaltung auch personenbezogene Daten zu verarbeiten. Das geschieht aufgrund von Rechtsvorschriften oder weil die Bürger in die Datenverarbeitung eingewilligt haben. Der Schutz persönlicher Daten ist ein unverzichtbarer Bestandteil rechtmäßigen Verwaltungshandelns und zugleich ein Qualitätsmerkmal bürgerorientierter Dienstleistungen.
Die Stadt Osnabrück hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt, der die Verwaltung bei der Sicherstellung des Datenschutzes unterstützt. Der Datenschutzbeauftragte, der in dieser Funktion an Weisungen nicht gebunden ist, steht Ihnen als Ansprechpartner in allen Datenschutzfragen, die im Zusammenhang mit Aufgaben der Stadt Osnabrück stehen, gern zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen: Niedersächsisches Datenschutzgesetz, Bundesdatenschutzgesetz, Fachgesetze
Linktipps:
www.lfd.niedersachsen.de - Landesbeauftragter für den Datenschutz Niedersachsen (zust. für Kommunal- u. Landesbehörden, Firmen, Vereine)
www.bfd.bund.de - Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (zuständig für Bundesbehörden)
www.datenschutz.de - Virtuelles Datenschutzbüro (gemeinsamer Service der Datenschutzinstitutionen)
Ansprechpartner:
Frau G. Schmidt-Appel
Stadthaus 2, Natruper-Tor-Wall 5
Zimmer 279, 2. OG
49076 Osnabrück
Telefon: 0541 323-3480
E-Mail:
datenschutz@osnabrueck.de
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr oder nach Vereinbarung