Gewässer erster Ordnung sind die dem allgemeinen Verkehr dienenden Binnenwasserstraßen des Bundes. Hierzu gehört der Stichkanal Osnabrück.
Zu den Gewässern zweiter Ordnung zählen in Osnabrück neben Hase, Nette und Düte auch Sandbach, Pappelgraben und Belmer Bach sowie weitere kleine Bäche. Alle anderen Gewässer wie auch die Stillgewässer gehören in Osnabrück zu den Gewässern der dritten Ordnung.
Die Gewässer zweiter Ordnung haben eine überörtliche Bedeutung für das Gebiet eines Unterhaltungsverbandes, für Osnabrück ist das der Unterhaltungsverband 96 "Hase-Bever".






