Schädliche Umwelteinwirkungen sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Zu den Umwelteinwirkungen gehören Geräusche, Gerüche, Staub, Licht oder ähnliche Erscheinungen.
Kurzum: wenn es raucht, stinkt oder scheppert, ist zu prüfen, ob eine schädliche Umwelteinwirkung nach diesem Gesetz zu befürchten ist.




