Auch Osnabrück ist eine Stadt, die durch Industrie und Gewerbe geprägt worden ist. Dementsprechend gibt es eine größere Anzahl von Altlastenverdachtsflächen, die es zu untersuchen und gegebenenfalls zu sanieren gilt.
In der Öffentlichkeit wahrgenommen wurden Fälle wie die "Wüste" (verfülltes Sumpfgebiet) und Schneppersche Tongrube (städtische Altdeponie) oder auch die ehemalige chemische Reinigung Croon am Nonnenpfad.
Nach den Definitionen des am 1. März 1999 in Kraft getretenen Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG) wird bei den Altlasten zwischen Altablagerungen und Altstandorten unterschieden. In der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) wird die Untersuchungen und die Bewertung von altlastverdächtigen Flächen geregelt.
Altlasten im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Ausgenommen sind Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Altlastverdächtige Flächen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
"Boden, Gewässer, Altlasten" studieren
Das Thema Altlasten bleibt auch nach vielen Jahren der Untersuchung und Sanierung immer noch aktuell. Hochschule und Universität Osnabrück bieten daher einen neuen gemeinsamen Masterstudiengang Boden, Gewässer, Altlasten an. Weitere Informationen finden Sie unter www.mabga.de.










