Durch den Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft soll ein Netz verbundener Biotope (Biotopverbund) von mindestens 10 % der Landesfläche geschaffen werden. Der Biotopverbund dient der dauerhaften Sicherung der Populationen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebensgemeinschaften.
Das Naturschutzgesetz unterscheidet folgende Schutzkategorien beziehungsweise Schutzarten:- Unmittelbar durch Gesetz geschützte Biotoptypen (gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGBNatSchG)), geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG in Verbindung mit § 22 NAGBNatSchG) wie Wallhecken, Flächen, die keiner wirtschaftlichen Nutzung unterliegen (Ödland) oder Flächen, deren Standorteigenschaften bisher wenig verändert wurden (sonstige naturnahe Flächen)
- Flächenschutztypen wie Naturschutzgebiete (§ 23 BNatSchG), Landschaftsschutzgebiete (§ 26 BNatSchG), Natura 2000-Gebiete (§ 32 BNatSchG)
- Objektschutztypen wie Naturdenkmäler (§ 28 BNatSchG), geschützte Landschaftsbestandteile (§ 29 BNatSchG in Verbindung mit § 22 NAGBNatSchG)
Die Schutzintensität für die einzelnen Schutzkategorien ist unterschiedlich. Für Naturschutzgebiete, Naturdenkmäler und gesetzlich geschützte Biotope gilt absolutes Veränderungsverbot, während für Landschaftsschutzgebiete beispielsweise nur ein relatives Veränderungsverbot gilt. Schlagwortartig kann man sagen: Bei den gesetzlich geschützten Biotopen, Wallhecken, Naturdenkmälern und in Naturschutzgebieten ist alles verboten, was nicht ausdrücklich durch Freistellungs- oder Ausnahmeregelungen erlaubt wird; in Landschaftsschutzgebieten dagegen ist alles erlaubt, was die jeweilige Verordnung oder Satzung nicht ausdrücklich verbietet. In Natura 2000-Gebieten sind alle Handlungen verboten, die dem Erhaltungsziel zuwiderlaufen.
In der Stadt Osnabrück gibt es folgende Schutzgebietsverteilung:
- Landschaftsschutzgebiete gemäß § 26 BNatSchG: 3.838 Hektar
- Naturdenkmäler gemäß § 28 BNatSchG: 57 Objekte, davon 18 flächenhafte Naturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 18 Hektar
- Naturpark gemäß § 27 BNatSchG: 3705 Hektar
- Natura 2000 Gebiete gemäß § 32 BNatSchG: Vier Gebiete mit einer Gesamtfläche von 95 Hektar
Rechtskräftig ausgewiesene Naturschutzgebiete und durch Verordnung oder Satzung geschützte Landschaftsbestandteile gibt es in der Stadt Osnabrück nicht. Zu den geschützten Landschaftsbestandteilen (§ 29 BNatSchG in Verbindung mit § 22 NAGBNatSchG) gehören jedoch auch die per Gesetz geschützten Wallhecken, Ödland und sonstige naturnahe Fläche. Diese sind aufgrund des 2010 geänderten Naturschutzrechtes nach Vorgaben des niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) ebenso wie die gesetzlich geschützten Biotope (§ 30 BNatSchG in Verbindung mit § 24 NAGBNatSchG) zu kartieren bzw. vorhandene Kataster sind zu aktualisieren.






