Weitere Schwerpunkte der abfallbehördlichen Aufgaben sind die Überwachung der abfallwirtschaftlichen Stoffströme, für die es eine Vielzahl von spezifischen Anforderungen gibt (zum Beispiel Altholz, Verpackungen, Altfahrzeuge, Altbatterien), und die Beseitigung und Verursacherermittlung von illegalen Abfallablagerungen im Stadtgebiet. Die untere Abfallbehörde führt auch die Bußgeldverfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Abfallrechts durch.
Demgegenüber ist der Osnabrücker Service Betrieb der Stadt Osnabrück als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger tätig, der satzungsgemäß vorrangig die Abfälle aus Privathaushalten verwertet oder beseitigt.




