Jeder, der in eine finanzielle Notlage geraten ist, hat einen gesetzlichen Anspruch auf Sozialhilfe. Voraussetzung ist, dass das Einkommen sehr niedrig ist und kein nennenswertes Vermögen vorhanden ist. Sozialhilfeleistungen sind grundsätzlich nicht zurückzuzahlen, es sei denn, die Sozialhilfegewährung ist durch falsche Angaben oder Verschweigen von Einkommen oder Vermögen herbeigeführt worden. Während des Sozialhilfebezugs können der Ehegatte und die Kinder, soweit es ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erlauben, zu Unterhaltsbeiträgen herangezogen werden.
Bei der Sozialhilfe unterscheidet man zwischen der Hilfe zum Lebensunterhalt und besonderen Hilfen.
Zur Antragstellung bringen Sie bitte alle Unterlagen über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse mit:
- Bescheide über Rente und Grundsicherung
- Mietvertrag oder Mietnachweis
- Sparbücher
- Kontoauszüge der vergangenen sechs Monate
- Bescheid von der Pflegekasse
- Schwerbehindertenausweis, falls vorhanden
- Versicherungspolicen
Weitere Informationen:
Fachbereich Soziales und Gesundheit
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten:
montags, mittwochs und freitags von 8.30 bis 12 Uhr,
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Verbindungen:
Buslinien: 11, R11, 12, 13
Haltestelle: Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthaus-Garage
Zentrale Auskunftsstelle:
Telefon: 0541 323-2500
Fax: 0541 323-4335