Das Rathaus in Osnabrück.


Vorläufiger Reisepass

Vorläufiger Reisepass
 
Kann kurzfristig ausgestellt werden, wenn unverzüglich ein Reisepass benötigt wird und die rechtzeitige Auslieferung eines Expresspasses nicht mehr möglich ist.

Informationen zum vorläufigen Reisepass:

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.Zuständig für die Ausstellung ist grundsätzlich die Gemeinde des Hauptwohnsitzes. Der Antragsteller muss volljährig sein. Personen unter 18 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.

Gültigkeit:

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr. Eine Verlängerung ist nicht möglich.

Bearbeitungsdauer:

Sie erhalten den Pass sofort.

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:

Seit dem 1. Mai 2006 berechtigt der vorläufige Reisepass nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA.

Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).

Benötigte Unterlagen:

Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder Personalausweis beziehungsweise Kinderausweis/Kinderreisepass und ein aktuelles Lichtbild.

Anforderungen an das Lichtbild: Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.

Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus. Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten.

Das Antragsformular wird per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Gebühren: 26 Euro

Weitere Informationen:

Benötigte Unterlagen:

  • Alter Reisepass, auch wenn er ungültig ist oder
  • Personalausweis bzw. Kinderausweis.
  • Aktuelles Lichtbild: Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos. Sie haben übrigens auch die Möglichkeit, Lichtbilder im Bürgeramt anfertigen zu lassen. Im Eingangsbereich befindet sich ein Fotoautomat. Hier gibt es vier Bilder zum Preis von sechs Euro.

 
Bei Verlust Ihres Reisepasses legen Sie bitte zur Beantragung eines neuen Passes Ihren Personalausweis (falls vorhanden) vor. Der Führerschein reicht nicht aus.

Sollten Sie über kein Ausweisdokument mehr verfügen, wird eine Geburts- oder Abstammungsurkunde benötigt, die Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes erhalten. Sofern das verlorene Personaldokument in Osnabrück ausgestellt wurde, ist die Vorlage einer Personenstandsurkunde entbehrlich. Das Antragsformular wird per EDV ausgedruckt. Sie brauchen nur Ihre Daten zu überprüfen und zu unterschreiben. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht vertreten lassen.

Gebühren:

26 Euro

 
Stadthaus 1
Zimmer 21
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:

montags und dienstags 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 8 bis 12 Uhr
donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr
freitags von 8 bis 12 Uhr.

Hinweis: Wegen des hohen Beratungs- und Bearbeitungsaufwandes für Anträge auf den neuen Personalausweis müssen Sie gegenwärtig mit längeren Wartezeiten rechnen.

Telefonische Erreichbarkeit:

montags bis mittwochs von 8 bis 14 Uhr,
donnerstags von 8 bis 16 Uhr,
freitags von 8 bis 13 Uhr.
Telefon: 0541 323-3006
Fax: 0541 323-4330

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