Das Rathaus in Osnabrück.


Nachfolger des Kinderausweises

Kinderreisepass

Identitätsnachweis und Grenzübertrittspapier für Kinder unter 12 Jahren.  

Wichtiger Hinweis:

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Allgemeine Informationen zum Kinderreisepass

Der maschinenlesbare Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis. Es muss unabhängig vom Alter des Kindes mit einem Lichtbild versehen sein.

Voraussetzungen:

Das Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und ist nicht älter als 12 Jahre

Die Ausstellung beziehungsweise die Verlängerung eines Kinderreisepasses bedarf der Zustimmung beider Elternteile, sofern ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Besitzt nur ein Elternteil das Sorgerecht, genügt die Zustimmung dieses Elternteils (bitte rechtskräftigen Sorgerechtsbeschluss vorlegen). Als Betreuer legen Sie bitte Ihren Betreuerausweis vor.

Die Unterschriften sind persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Bürgeramt zu leisten. Bitte bringen Sie Ihr Kind zur Unterschriftsleistung mit, sofern es schreibfähig ist. Ab dem 10. Lebensjahr ist auf jeden Fall eine Unterschrift des Kindes erforderlich.

Bearbeitungsfrist:

Sind sämtliche Voraussetzungen erfüllt, wird der Kinderreisepass sofort ausgestellt.

Wichtiger Hinweis für USA-Reisende:

Kinderreisepässe, die nach dem 26. Oktober 2006 ausgestellt worden sind, berechtigen nicht mehr zur visumsfreien Einreise in die USA. Die Kinder bzw. Jugendlichen benötigen zur visumsfreien Einreise einen Reisepass (weinrot).

Dieser Hinweis ist unverbindlich. Verbindliche Informationen zu den Einreisebestimmungen ausländischer Staaten für deutsche Staatsangehörige erteilen die Auslandsvertretungen in der Bundesrepublik Deutschland.Das Auswärtige Amt in Berlin informiert auf seinen Internet-Seiten ebenfalls in unverbindlicher Form über Einreisebestimmungen (Länderinfos des Auswärtigen Amtes).

Benötigte Unterlagen:

  • Geburts- oder Abstammungsurkunde
  • Alter Kinderausweis beziehungsweise Kinderreisepass
  • ein aktuelles Lichtbild. Anforderungen an das Lichtbild: Für das Lichtbild gelten die neuen Lichtbildanforderungen der entsprechenden Fotomustertafel und Passbildschablone der Bundesdruckerei. Informieren Sie bitte den Fotografen über die Verwendung der Fotos.
  • gegebenenfalls einen Nachweis des alleinigen Sorgerechtes
  • gegebenenfalls Legitimationspapier der gesetzlichen Vertreter beziehungsweise Betreuerausweis des Betreuers

Gebühren

Kinderreisepass 13 Euro, Verlängerung 6 Euro

 
 
Stadthaus 1
Zimmer 21
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück

Öffnungszeiten:

montags und dienstags 8 bis 16 Uhr
mittwochs von 8 bis 12 Uhr
donnerstags von 8 bis 17.30 Uhr
freitags von 8 bis 12 Uhr.

Hinweis: Wegen des hohen Beratungs- und Bearbeitungsaufwandes für Anträge auf den neuen Personalausweis müssen Sie gegenwärtig mit längeren Wartezeiten rechnen.

Telefonische Erreichbarkeit:

montags bis mittwochs von 8 bis 14 Uhr,
donnerstags von 8 bis 16 Uhr,
freitags von 8 bis 13 Uhr.
Telefon: 0541 323-3006
Fax: 0541 323-4330

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