Was ist vor der Eheschließung zu tun?
- Anmeldung für die Eheschließung beim Standesamt, in dessen Bezirk eine oder einer der Verlobten den Haupt- oder Nebenwohnsitz hat.
- Wenn Sie beide nicht in Osnabrück wohnen, aber gern hier heiraten möchten, melden Sie bitte die Eheschließung bei dem Standesamt Ihres Wohnsitzes an und teilen dort mit, dass Sie in Osnabrück heiraten möchten. Der Standesbeamte wird dann dem Standesamt Osnabrück bestätigen, dass keine Ehehindernisse bestehen.
Tip: Melden Sie sich nach Möglichkeit frühzeitig an. Die Anmeldung gilt sechs Monate, das heißt, Sie können innerhalb von sechs Monaten heiraten, sofern nicht Ihre Urkunden eine kürzere Gültigkeit aufweisen. Wenn es Ihnen nicht auf einen bestimmten Wunschtermin ankommt, gibt es auch kurzfristig freie Termine.
Trauungen werden auch an bestimmten Samstagen im Monat vorgenommen (zusätzliche Gebühr von 80 Euro). Die Termine erfragen Sie bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin.
Trauungen im Regenwaldhaus und in der Osnatel-Arena
Zweimal pro Jahr bieten wir "Ambiente-Trauungen" im Regenwaldhaus des Botanischen Gartens der Universität Osnabrück an.
Damit Ihnen längere Wartezeiten für die Anmeldung der Eheschließung erspart bleiben, können Sie für dienstags zwischen 8.30 Uhr und 12 Uhr sowie für donnerstags zwischen 14 Uhr und 17.30 Uhr Termine zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Bitte wenden Sie sich deswegen telefonisch an Ihre Ansprechpartnerinnen.
Benötigte Unterlagen:
Sie waren noch nicht verheiratet und haben keine Kinder. Beide Partner sind ledig, volljährig, haben keine Kinder und waren noch nicht verheiratet, besitzen zudem die deutsche Staatsangehörigkeit und ihren Hauptwohnsitz in Osnabrück. In diesem Fall werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass beider Partner.
- Neue Geburtsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.
Wer schon verheiratet war, benötigt darüber hinaus:
- Eheurkunde mit Auflösungsvermerk.
Bei vorheriger Eheschließung im Ausland und eventuell dortiger Scheidung erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Ansprechpartnerin im Standesamt nach den erforderlichen Urkunden und Unterlagen. Sofern ausländische Scheidungsurteile in Deutschland noch anerkannt werden müssen, erhalten Sie auch hierzu Informationen von Ihrem Standesamt.
Aufenthaltsbescheinigung
Wenn Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin Ihren Hauptwohnsitz nicht in Osnabrück haben, ist eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes erforderlich. Diese Bescheinigung sollte nicht älter als eine Woche sein.
Gemeinsame Kinder
Für gemeinsame Kinder sind Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtsregister erforderlich, wenn die Kinder nicht in Osnabrück geboren sind.
Gebühren:
- Besitzen beide Brautleute die deutsche Staatsangehörigkeit: 40 Euro.
- Besitzen einer oder beide Brautleute eine ausländische Staatsangehörigkeit: 80 Euro.
- Zusätzliche Gebühr für Trauungen am Samstag: 80 Euro.
- Stammbuch: je nach Ausführung.
- Zwei Eheurkunden: 15 Euro.
- Aufenthaltsbescheinigungen: je 4,80 Euro
- Erklärung zur Namensführung (Doppelname): 25 Euro
Terminvergabe:
Damit Ihnen längere Wartezeiten für die Anmeldung der Eheschließung erspart bleiben, können Sie für donnerstags zwischen 14 Uhr und 17.30 Uhr Termine zur Anmeldung der Eheschließung vereinbaren. Bitte wenden Sie sich deswegen telefonisch an Ihre Ansprechpartnerinnen.