Wenn Sie aus Ihrer Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie eine Erklärung gegenüber dem Standesbeamten oder einem Notar in Form einer öffentlichen Urkunde ab. Diese Erklärung können Sie nur persönlich abgeben.
Wer das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann die Austrittserklärung ohne die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters abgeben. Für eine Person unter 14 Jahren kann der gesetzliche Vertreter den Austritt erklären. Hat das Kind das 12. Lebensjahr vollendet, ist auch dessen vorherige Einwilligung zum Austritt aus der Religionsgemeinschaft erforderlich. Ist der gesetzliche Vertreter des Kindes ein Vormund oder Pfleger, bedarf es der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Zuständig für die Entgegennahme der Erklärung ist der Standesbeamte, in dem der Erklärende seinen Wohnsitz hat.
Wer aus einer Religionsgemeinschaft in eine andere übertreten will, kann an Stelle des Austritts bei der aufnehmenden Religionsgemeinschaft den Kirchenübertritt erklären. In diesem Fall setzen Sie sich bitte mit der Kirchengemeinde in Verbindung. Die aufnehmende Religionsgemeinschaft wird das zuständige Standesamt von dem Übertritt benachrichtigen. Mit dem Zugang der Erklärung bei dem Standesbeamten wird der Übertritt wirksam.
Benötigte Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Heiratsurkunde, sofern Sie verheiratet oder verheiratet gewesen sind.
Gebühren:
25 Euro für die Aufnahme der Niederschrift einschließlich der erstmaligen Bescheinigung.
Die Geburtenabteilung ist zum 22. April 2013 in das Stadthaus 2 gezogen.
Weitere Informationen:
Standesamt
Stadthaus 2
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 8.30 bis 12 Uhr (ohne Termine)
Donnerstag von 14 bis 17.30 Uhr (nach vorheriger Terminabsprache)
Bis auf Weiteres sind freitags die Bereiche "Anmeldung von Eheschließungen", "Besondere Personenstandsangelegenheiten" und die Urkundenstelle des Standesamtes geschlossen.
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja, in der Tiefgarage
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage