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Amerikanische Faulbrut bei Bienen festgestellt

Der Landkreis Osnabrück gibt bekannt, dass Anfang November in der Gemeinde Hasbergen ein Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut der Bienen (AFB) festgestellt wurde. Daher ist ein Sperrbezirk eingerichtet, der folgende Gemarkungen und Stadtteile umfaßt: in der Gemeinde Hasbergen die Gemarkungen Ohrbeck und Hasbergen, in der Stadt Georgsmarienhütte der Stadtteil Holzhausen, in der Stadt Osnabrück die Gemarkungen Hellern, Hörne und Sutthausen.

Der Ausbruch der AFB und das Erlöschen der Erkrankung werden jeweils öffentlich bekannt gemacht. Die Einrichtung von Sperrbezirken gehört zu den Bekämpfungsmaßnahmen der zuständigen Veterinärbehörde, um den befallenen Bestand mit einem Radius von ein bis drei Kilometern abzuschirmen. Im Sperrbezirk gelten Verbringungsverbote für Bienen, Waben und Gerätschaften in den Sperrbezirk hinein oder aus dem Sperrbezirk heraus. Sofern die Infektion eines Volkes früh erkannt wird und das Volk nicht bereits stark vorgeschädigt ist, kann es durch gezielte imkerische Maßnahmen saniert werden.

Die Amerikanische Faulbrut ist eine für den Menschen ungefährliche und anzeigepflichtige Krankheit der Bienen, die sich schnell von Bienenvolk zu Bienenvolk verbreiten kann. Dies geschieht, wenn gesunde starke Bienen bei kranken und geschwächten Bienenvölkern einfallen und deren infizierten Honig rauben. Hierbei verschleppen sie die krankmachenden Sporen in ihren eigenen Bienenstock. Außerdem ist die Seuche auch durch den Imker durch infizierte Geräte übertragbar.
 
Honig und andere wertvolle Bienenprodukte von befallenen Völkern können weiterhin verzehrt werden. Auch in handelsüblichem Honig können Sporen der AFB vorhanden sein. Daher ist jeder, der Honig verzehrt aufgerufen, Honigreste und leere Honiggläser so zu entsorgen, dass keine Biene diesen Honig sammeln und in ihr Volk bringen kann. So kann jeder dafür sorgen, dass die AFB keine Verbreitung findet.
 
Jeder Imker ist verpflichtet, seine Bienenvölker anzuzeigen. Hierzu gehört auch die Anzeige des Besitzes von nur einem Volk oder die vorübergehende Haltung von Bienenvölkern. Anzeigestelle für Landkreis und Stadt Osnabrück ist der Veterinärdienst Osnabrück, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefonnummer: 0541/ 501-2162.

Informationen sind auch erhältlich auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/veterinaer.

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