1820 ließ sich Johann Carl Bertram Stüve in seiner Geburtsstadt als Advokat nieder. Zuvor hatte er nach dem Besuch des Ratsgymnasiums und nach juristischen und historischen Studien in Berlin und Göttingen die Promotion abgelegt.
Stüve galt als gemäßigter Reformer. Er wirkte beispielsweise 1831 maßgeblich an den Gesetzen zur Ablösung der feudalen Lasten auf dem Lande mit. Zwei Jahre später, 1833, hatte er maßgeblichen Anteil daran, dass Hannover unter die konstitutionellen Staaten in Deutschland eingereiht wurde.
Schwerpunkte seiner Arbeit als Bürgermeister waren der Widerstand gegen die Bevormundung durch die Staatsregierung. Große Verdienste erwarb er sich auch durch seine Arbeit auf sozialem Gebiet.
In den Revolutionswirren von 1848/49 wurde der gemäßigte Reformer Stüve nach Hannover berufen, um die Revolutionäre zu besänftigen. Abschaffung der Zensur, Trennung von Justiz und Verwaltung sowie die Beseitigung von Standesvorrechten waren seine Ziele. Ein Demokrat im heutigen Sinne war Stüve aber nicht, und so stand er den Vorgängen in der Frankfurter Paulskirche gerade in Fragen der Deutschen Einheit skeptisch und reserviert gegenüber.
Ein großes Interesse Stüves war seit jeher die Erforschung der Geschichte Osnabrücks. Nach seinem Ausscheiden aus dem Hannoverschen Landtag 1857 legte er auf diese Aufgabe neben seinen Pflichten als Bürgermeister sein Augenmerk. Hauptarbeit ist hier seine "Geschichte des Hochstifts Osnabrücks."
Am 16. Februar 1872 starb Johann Carl Bertram Stüve. Die Osnabrücker ehrten seine Verdienste um die Stadt durch die Errichtung eines Denkmals 1882.





