Sofern die vorgenannten Straßen und damit der öffentliche Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden, liegt in der Regel eine Sondernutzung vor. Diese bedarf gemäß der Satzung der Stadt Osnabrück vom 01.Februar 2000 in der zur Zeit gültigen Fassung über die Sondernutzung an Ortsstraßen und Ortsdurchfahrten (Sondernutzungssatzung - siehe auch unten unter Linktipp zum Download) der vorherigen Erlaubnis der Stadt Osnabrück.
Die Form der straßenrechtlichen Sondernutzung kann vielfältig sein.
Beispielhaft sind die häufigsten Formen hier aufgezählt und mit Online-Anträgen hinterlegt.
- Werbe-, Hinweis- oder Stellschilder (Antragsformular unter Linktipps)
- Informationsstände/ Infomobile (Antragsformular unter Linktipps)
- Präsentation von Waren (Antragsformular unter Linktipps)
- Baubegleitmaßnahmen und Baustofflagerungen o z.B. Schuttcontainer, Gerüste
- Musik- und Kunstdarbietungen
- Angebot / Verkauf von Waren oder Dienstleistungen, z.B. Straßencafès (Antragsformular unter Linktipps), Bauchläden, Weihnachtsbaumverkauf etc.
- Durchführung von Sammlungen
Sie haben weitere Fragen oder möchten nähere Informationen zum Thema „Sondernutzung“ in der Stadt Osnabrück ?
Dann stehen Ihnen folgende Ansprechpartner während unserer Sprechzeiten zur Verfügung:
Servicetelefon der Verkehrslenkung:
0541 323-3330
Ansprechpartner:
Frau Nienhaus/ Frau Alp
Frau Cambrie
Frau von der Becke
Herr Osterfeld
Herr Knüppe
Servicezeiten:
montags bis freitags von 8:30 bis 12:00 Uhr
donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 17:30 Uhr
Telefonische Erreichbarkeit:
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