Gelistete Drittländer, die den gleichen Tollwutstatus wie die Europäische Union haben, sind:
- Andorra
- Schweiz
- Island
- Liechtenstein
- Monaco
- Norwegen
- San Marino
- Vatikanstadt
Gelistete Länder, die einen mit den EU-Richtlinien vergleichbaren Tollwutstatus haben, aber noch weitere Anforderungen bei der Einreise stellen, sind zum Beispiel:
- die Vereinigten Arabischen Emirate
- Australien
- Kanada
- Jamaika
- Neuseeland
- USA
Nicht-gelistete Drittländer haben entweder andere Regeln oder wurden von der Europäischen Union noch nicht auf ihren Umgang mit der Tollwut untersucht. Ungelistete Drittländer sind zur Zeit zum Beispiel
- Ägypten
- Marokko
- Mexiko
- Türkei
- Thailand
- Tunesien
Wenn Sie in ein Drittland reisen, das nicht auf der Liste steht oder weitere Anforderungen stellt, informieren Sie sich bitte bei Ihrem Tierarzt, bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat Ihres Reiseziels über die Bestimmungen.
Nichterfüllung
Wenn Ihr Tier die Einreisebedingungen nicht erfüllt, wird es
- in das Heimatland zurückgeschickt
- in Quarantäne genommen
- getötet, wenn es nicht zurückgeschickt oder in Quarantäne genommen werden kann.
Verantwortlich für das Einhalten der Einreisebedingungen ist immer die Person, die das Tier mit sich führt oder transportiert. Diese Person trägt auch die anfallenden Kosten für Maßnahmen, wenn die Einreisebedingungen nicht erfüllt sind.
Rückreise nach Deutschland
Ihr Urlaub geht irgendwann zu Ende und Sie kehren nach Deutschland zurück. Haben Sie den Urlaub in einem EU-Land oder einem gelisteten Drittland verbracht, können Sie mit einem gültigen Heimtierpass ungehindert wieder einreisen.
Für die Rückreise aus nicht gelisteten Drittländern muss zusätzlich zu den Anforderungen (Heimtierausweis, Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung) die Tollwutimpfung durch eine Titerbestimmung vor der Ausreise aus Deutschland von einem zugelassenen Labor bestätigt werden.
Bescheinigung des Amtstierarztes
In einigen Staaten wird eine amtstierärztliche Bescheinigung verlangt, dass Ihr Tier frei von ansteckenden Krankheiten ist.




