- Zulassungsbescheinigung II (früher Kfz-Brief) oder EU- Übereinstimmungsbescheinigung
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
- Personalausweis, Pass oder Führerschein des Kfz-Halters oder der Kfz-Halterin
- Vollmacht bei Vertretung und Pass oder Personalausweis des Vertreters
- Bei Firmen: Handelsregisterauszug, soweit dieser der Kfz-Zulassungsstelle nicht bereits vorliegt
- Einzugsermächtigung des Kfz-Halters oder der Kfz-Halterin für die Kfz-Steuer
Ihr Fahrzeughändler ist Ihnen bei der Zulassung Ihres Autos gerne behilflich oder übernimmt die Anmeldung für Sie.




