Beispiele für Hilfsangebote sind:
- Vermittlung von Angeboten der Jugendsozialarbeit
- Vermittlung gemeinsamer Wohnformen für Mütter oder Väter und ihre Kinder
- Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituationen
- Planung, Einleitung und Steuerung von erzieherischen Hilfen wie sozialer Gruppenarbeit für Kinder, sozialpädagogische Familienhilfen, Tagesgruppen für Kinder, Vollzeitpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen sowie intensive sozialpädagogische Einzelbetreuungen
- Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
- Unterstützung von jungen Volljährigen
Bei den erzieherischen Hilfen handelt es sich um Hilfen, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind. Bei Bedarf besteht ein Rechtsanspruch der Eltern auf eine geeignete Hilfe.




