Am 1. November wurde bundesweit der neue Personalausweis im Scheckkartenformat eingeführt. Der neue Ausweis wird mit zusätzlichen Funktionen ausgestattet, die bereits durch den neuen Reisepass bekannt sind. Hierzu zählen das biometrische Passbild und ein Chip, der die persönlichen Daten des Ausweisinhabers aufweist. Neu wird die Elektronische Ausweisfunktion (eID) für Transaktionen im Internet und an Automaten sein. Damit wird das Anmelden in Internet-Portalen, das Ausfüllen von digitalen Formularen oder die Altersbestätigung im Internet oder am Automaten erheblich erleichtert. Ebenfalls neu sind die freiwillige Abgabe der Fingerabdrücke sowie als Option die elektronische Signatur für eine rechtsverbindliche Unterschrift digitaler Dokumente. Für Personen ab 16 Jahre wird der Ausweis mit der eID-Funktion ausgeliefert. Die Funktion kann auf Wunsch abgeschaltet, aber auch später wieder eingeschaltet werden.
Neu werden für den Antragsteller nach Einführung des elektronisch sicheren Personalausweises auf jeden Fall längere Wartezeiten sein, denn es müssen vier Erklärungen abgegeben werden, über die die Mitarbeiter des Bürgeramtes bei der Antragstellung informieren müssen. Statt bislang fünf Minuten wird die Antragstellung des neuen Ausweises, der 28,80 Euro kosten wird, zirka 20 bis 30 Minuten dauern. Und auch bei der Abholung des Ausweises müssen zukünftig drei Unterschriften geleistet werden.
Informationsblätter des Bundesinnenministeriums liegen im Bürgeramt aus. Informationen zum neuen Personalausweis finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern.
Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt.
Ihr bisheriger Personalausweis behält seine Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Eine Umtauschpflicht besteht nicht. Wenn Sie jedoch Ihren alten Personalausweis gegen einen nach neuem Muster eintauschen möchten, ist das jederzeit möglich.
Benötigte Unterlagen:
- Bisherigen Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis oder Kinderreisepass (falls vorhanden).
- Ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (heller Hintergrund, nicht älter als 6 Monate), auf dem Sie zweifelsfrei erkennbar sind.
- Geburts- oder Heiratsurkunde im Original bei erstmaliger Antragstellung oder bei Verlust, wenn der vorherige Personalausweis nicht in Osnabrück ausgestellt worden ist.
- Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung eines sorgeberechtigten Elternteils unter Vorlage dessen Personalausweises stellen.
Gebühren:
- Für Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Für Antragsteller über 24 Jahren: 28,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro
- Einschalten/Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
- Änderung bzw. Neusetzen der PIN: 6 Euro
Eine Gebührenreduzierung bzw. -befreiung für Personen, die im Leistungsbezug stehen, wird grundsätzlich nicht mehr gewährt.





