Wenn Sie noch keinen Bewohnerparkausweis haben, aber in einem Bewohnerparkgebiet wohnen, haben Sie die Möglichkeit, für Ihr Fahrzeug einen entsprechenden Ausweis zu beantragen. Beim ersten Mal ist es erforderlich, dass Sie dies persönlich tun, denn es gibt einige Dinge zu besprechen. Wir brauchen Ihren Personalausweis oder eine Meldebescheinigung und den Kfz-Schein (oder die Zulassungsbescheinigung I) Ihres Fahrzeugs. Das Gleiche gilt, wenn Sie zwar bereits einen Bewohnerparkausweis haben, aber diesen ändern lassen wollen, weil sich Ihr Kennzeichen geändert hat oder Sie in ein anderes Bewohnerparkgebiet in Osnabrück gezogen sind. In diesem Fall bringen Sie bitte auch Ihren alten Bewohnerparkausweis mit.
Der Ausweis wird grundsätzlich für ein Jahr gegen Zahlung einer Verwaltungsgebühr erteilt, kürzere Abschnitte (von einem bis elf Monaten, jeweils ganze Monate) sind allerdings auch möglich.
Die Verlängerung Ihres Bewohnerparkausweises können Sie auch per Telefon, Fax oder E-Mail beantragen, wenn sich Ihre persönlichen Daten oder die Ihres Fahrzeuges nicht geändert haben. Möchten Sie die Verlängerung online veranlassen, verwenden Sie bitte das unten zur Verfügung stehende Formular.
Der Bewohnerparkausweis wird Ihnen dann mit einer Rechnung zugeschickt. Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag kurzfristig.
Gebühren
Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis beträgt 30,70 Euro jährlich.
Weitere Informationen:
Sprechzeiten:
montags bis freitags von 8.30 bis 12 Uhr
donnerstags von 14 bis 17.30 Uhr
Barrierefreiheit:
Behindertengerechtes Parken: ja
Behindertengerechter Zugang: ja
Behindertengerechtes WC: ja
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 -
Rißmüllerplatz/Heger Tor
Parken:
Stadthausgarage
Bürgerbüro Verkehrslenkung
Stadthaus 1
Natruper-Tor-Wall 2
49076 Osnabrück
Zimmer 110
Zentrale Rufnummer: 0541 323-3330