Um Ihnen die Zulassung Ihres Fahrzeugs zu vereinfachen, haben wir hier einige Informationen zusammengestellt.
Für die Zulassung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Für die Ausfuhr ins Ausland benötigen Sie:
- Fahrzeugschein (ZB I)
- Fahrzeugbrief (ZB II)
- Versicherungsbestätigung speziell für Exportzulassung (15 oder 30 Tage)
- Ausweis (eventuell Vollmacht)
- Gültige Hauptuntersuchung (HU)
Für Kurzzeitzulassungen zur Fahrzeugüberführung innerhalb Deutschlands (gültig 5 Tage) benötigen Sie:
- Versicherungsbestätigung speziell für Kurzzeitzulassung
- Ausweis (eventuell Vollmacht)
Wenn Sie in der Stadt Osnabrück oder im Landkreis Osnabrück wohnen und Ihr Fahrzeug in Deutschland dauerhaft anmelden möchten, benötigen Sie:
1. Fahrzeugschein (ZB I)
2. Fahrzeugbrief (ZB II)
3. Pass oder Personalausweis (Meldebescheinigung)
3a. Bei Firmen: Handelsregisterauszug
4. Versicherungsbestätigung
5. Bisherige Kennzeichen (falls das Fahrzeug zugelassen ist/war)
6. Gültige Hauptuntersuchung (HU)
7. Vollmacht, falls der Halter nicht persönlich die An- oder Ummeldung vornimmt
8. Eigene Bankverbindung für die Einzugsermächtigung über die KFZ-Steuer
9. Bei Minderjährigen Einwilligungserklärung der Eltern
Für Rückfragen oder zusätzliche Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Telefonische Sprechzeiten:
Zentrale Rufnummer: 0541 323 - 3332
montags bis freitags: von 8 bis 16 Uhr
donnerstags von 8 bis 19 Uhr
Busverbindung:
S10, 11, R11, 12, 13, E33 - Rißmüllerplatz
Parken:
Stadthausgarage