Alle fünf Jahre stellen die Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf, aus denen die Schöffen für die Erwachsenengerichte gewählt werden.
Schöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme mit wie Berufsrichter. Wer interessiert ist, das Amt eines ehrenamtlichen Richters in Strafsachen zu übernehmen, sollte bedenken, welche Anforderungen das Amt stellt. Da jedes Urteil mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Gerichts gefasst werden muss, gilt: Gegen die Stimmen beider Schöffen kann in Deutschland kein Angeklagter verurteilt werden. Jeder Bewerber sollte sich daher seiner Verantwortung gegenüber Angeklagten, Öffentlichkeit und Geschädigten bewusst sein.
Schöffe kann jeder Deutsche werden, der am Tag des Amtsbeginns (Stichtag ist der 1. Januar 2014) mindestens 25 und nicht älter als 69 Jahre ist. Aber nicht jeder darf Schöffe werden: Zu den Ausschlussgründen zählen beispielsweise Vorstrafen, Insolvenz oder Tätigkeit in einem Justizberuf. Der Gewählte muss das Amt annehmen.
Bewerbungen nimmt die Stadt Osnabrück, Wahlamt, Natruper-Tor-Wall 5, 49074 Osnabrück, entgegen. Für weitere Fragen stehen Uwe Schmidt, Telefon 0541/323-3063, und Stefanie Meyer, Telefon 0541/323-3005, zur Verfügung.
Informationen über das Ehrenamt Schöffe, Rechtsvorschriften und ein Bewerbungsformular gibt es im Internet:
www.schoeffenwahl.de.
os1.tv: Bericht über das Schöffenamt