- Renten
- Pensionen
- Erwerbseinkommen
- Einkünfte aus Wohnrechten, Nießbrauch- oder Altenteilrechten
- Unterhalt des getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten
- Zinsen
- sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Miet- und Pachteinnahmen
Von den Bruttoeinkünften können Steuern und bestimmte Versicherungen abgezogen werden. Fragen Sie hierzu bitte Ihre zuständige Sachbearbeiterin oder Ihren Sachbearbeiter.




