Das Rathaus in Osnabrück.

Höhe des Anspruches

Der Anspruch umfasst folgende Leistungen:
  • für einen alleinstehenden Antragsberechtigten der maßgebliche Regelsatz von zur Zeit 347 Euro, bei verheirateten Antragsberechtigten oder Antragsberechtigten in Partnerschaften der Mischregelsatz von zurzeit 312 Euro
  • die angemessene Aufwendung für Unterkunft und Heizung
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G"
  • allgemeine Beihilfen für die Erstausstattung einer Wohnung

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