- für einen alleinstehenden Antragsberechtigten der maßgebliche Regelsatz von zur Zeit 347 Euro, bei verheirateten Antragsberechtigten oder Antragsberechtigten in Partnerschaften der Mischregelsatz von zurzeit 312 Euro
- die angemessene Aufwendung für Unterkunft und Heizung
- Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
- einen Mehrbedarf in Höhe von 17 Prozent des maßgeblichen Regelsatzes bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen "G"
- allgemeine Beihilfen für die Erstausstattung einer Wohnung




