Das Rathaus in Osnabrück.

Sanierung der Sporthalle am Schloßwall in Osnabrück; Sporthallentrennvorhanganlage

Eröffnungstermin: 24. April 2013, 11 Uhr

Öffentliche Ausschreibung der Stadt Osnabrück gem. § 3 Abs. 1 VOB/A:

Sanierung der Sporthalle am Schloßwall in Osnabrück; Sporthallentrennvorhanganlage

Hauptposition: 1 St. Trennvorhanganlage ca. 210 m²

GAEB-Datei zum Herunterladen

Ausführungszeit:
Juni / Juli 2013
Eröffnungstermin:
24.04.2013; 11 Uhr

Kostenbetrag:
15 Euro

Zuschlagsfrist:
05.06.2013

Als einschlägiger Tarifvertrag gem. § 3 Abs. 2 LVergabeG vom 15.12.2008 wird vorgegeben: - Tarifvertrag /-lohn zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe (BAnz.Nr.167 vom  08.11.2011 - Seite 3.865).   Nachprüfungsstelle gemäß § 21 VOB/A: Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Landesbehördenzentrum – Öffentliches Auftragswesen, Theodor-Tantzen-Platz 8, 26122 Oldenburg.

Angebotsunterlagen sind im Submissionsraum des Fachdienstes Öffentliche Aufträge, 2.OG, Zimmer 2, Bierstr. 2, 49074 Osnabrück, von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, gegen Kostenerstattung (auswärtige Bieter V-Scheck) erhältlich. Eine Erstattung erfolgt nicht.

Das Angebot ist, mit entsprechender Aufschrift versehen, bis zu dem genannten Eröffnungstermin dort einzureichen.
 

Startseite > Wirtschaft und Arbeit > Ausschreibungen >

2013-04-24 Sanierung der Sporthalle am Schloßwall in Osnabrück; Sporthallentrennvorhanganlage

Suche

Veranstaltungen

Veranstaltungskalender für die Region Osnabrück und das Münsterland

zum Veranstaltungskalender

Bilder, Podcast, Videos

Bildergalerien

Bildergalerien Wie war's? Erfahren Sie es in unserer kleinen Galerie. mehr

Podcast

Podcast Audio-Beiträge der Stadt Osnabrück und des osradios. mehr

Osnabrück im Film

Film Programmkino der ganz besonderen Art. mehr

Soziale Netzwerke

  • YouTube
  • Flickr
  • Myspace
  • Twitter
  • Facebook
  • Google Plus
  • RSS
  • PodCast

Soziale Netzwerke sind wegen zum Teil mangelhaften Datenschutzes in der Kritik. Dennoch wird die Stadt Osnabrück auch weiterhin in den gängigen Sozialen Netzwerken vertreten sein. Bitte beachten Sie dort die jeweiligen Angaben zum Datenschutz und zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Stadt Osnabrück übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen der einzelnen Sozialen Netzwerke.