Im Rahmen der Stadtplanung sind die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen miteinander in Einklang zu bringen. Stadtplanung soll dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und dabei die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu verbessern. Darüber hinaus soll die städtebauliche Gestalt und das typische Orts- und Landschaftsbild Osnabrücks erhalten und entwickelt werden.
Eine Kernaufgabe der Stadtplanung ist die Bauleitplanung nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Dabei sind die Vorgaben der Landesplanung und des Stadtentwicklungsprogramms zu beachten.
Bauleitplanung – was ist das?
Im Rahmen der Bauleitplanung werden die planerischen Entwicklungsziele der Stadt Osnabrück in verbindliche Pläne umgesetzt. Rechtsgrundlage der Bauleitplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB).
Die Bauleitplanung ist in zwei Phasen gegliedert: Die vorbereitende Bauleitplanung mit der Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans und die verbindliche Bauleitplanung, in deren Rahmen die Bebauungspläne aufgestellt oder geändert werden.
Die Bauleitplanung ist Aufgabe der Gemeinden. Diese haben Planungshoheit für ihr Gemeindegebiet und können somit die Inhalte der Pläne unter Beachtung geltenden Rechts im Wesentlichen selbst bestimmen.





