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Sprengstoff 

Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz


Die Erlaubnis
Die Erlaubnis berechtigt Sie zum Erwerb, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung der in der Erlaubnis eingetragenen explosionsgefährlichen Stoffe.

Die Erlaubnis wird von der für Ihren Hauptwohnsitz zuständigen Ordnungsbehörde erteilt, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie ist maximal auf fünf Jahre befristet und wird für eine bestimmte Höchstmenge an explosionsgefährlichen Stoffen erteilt.

Nachweis der Zuverlässigkeit
Zuverlässigkeit (§ 8a Sprengstoffgesetz). Das heißt, man darf nicht innerhalb der letzten fünf beziehungsweise zehn Jahre rechtskräftig verurteilt worden sein. Zur Überprüfung Ihrer Zuverlässigkeit wird von der Ordnungsbehörde ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Strafregisterauszug) sowie eine Stellungnahme der Polizeibehörde und der Staatsanwaltschaft angefordert.
Nachweisen der Sachkunde (Fachkunde)
Die Sachkunde für den Umgang mit Schwarz- und Nitrozellulosepulver kann in Lehrgängen erworben werden, die von privaten Trägern angeboten werden. An den Lehrgang schließt sich eine Prüfung vor der zuständigen Behörde an.

Bei Lehrgangsbeginn ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen, die von der Stadt Osnabrück ausgestellt wird und circa sechs Wochen vorher beantragt werden sollte. Hierfür benötigt man einen Personalausweis oder Reisepass (Nicht-Deutsche den Nationalpass).

Der Lehrgang dauert zwei Tage.

Lehrgangsanbieter

Rainer Thamm
Vessendorfer Str. 8
49176 Hilter am Teutoburger Wald
Telefon: 05409 4822
Mobil: 0171 2026618
Fax: 05409 400321

 

Klaus-Peter Spyra
Fuchsweg 24
33829 Borgholzhausen
Telefon: 05421 81212


Nachweisen des Bedürfnisses
Das Bedürfnis muss von Ihnen nachgewiesen werden. Sie benötigen den Sprengstoff beispielsweise zum

  • Laden und wiederladen von Patronenhülsen (Nitropulver)
  • Schießen mit Vorderladerwaffen (Schwarzpulver)
  • Böllerschießen zur Pflege des Brauchtums bei feierlichen Anlässen

    Hierüber können Sie sich eine Bescheinigung geben lassen, mit der Sie Ihr Bedürfnis nachweisen können oder durch Vorlage der Waffenberechtigungskarte.


    Nachweisen geeigneter Lagerstätte
    Sie müssen eine geeignete Lagerstätte für den Sprengstoff haben, sofern Sie ihn aufbewahren möchten. Diese Lagerstätte muss detailliert beschrieben werden.

    Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner.

    Benötigte Unterlagen für die Erlaubnis:

    • Personalausweis oder Reisepass (bei Ausländern Nationalpass)
    • Prüfungszeugnis für Sachkundenachweis
    • Bedürfnisbescheinigung (für Vorderladerschützen oder Wiederlader)

    Gebühren:

    • Erstausstellung: 150 Euro
    • Verlängerung: 36 Euro
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung: 36 Euro


    Weitere Informationen:
     

    Öffnungszeiten:

    montags bis freitags: 8.30 bis 12 Uhr
    donnerstags 14 bis 17.30 Uhr

    Barrierefreiheit:

    Parkplätze für Behinderte: ja, vor dem Haus und in der Tiefgarage
    Behindertengerechter Zugang: ja
    Behindertengerechtes WC: ja

    Busverbindung:

    11, R11, 12, 13 - Rißmüllerplatz

    Parken:

    Stadthausgarage

    Adresse:

    Fachbereich Bürger und Ordnung

    Stadthaus 1
    Natruper-Tor-Wall 2
    49074 Osnabrück
    Herr C. Brunckhorst
    Zimmer 238
    Telefon: 0541 323-2244
    Fax: 0541 323-152244
    Frau B. Grothaus
    Zimmer 236
    Telefon: 0541 323-2398
    Fax: 0541 323-152398

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    Geändert am 20.06.2006 15:39